Direkt zum Inhalt

Rechtssicher. IT-kompetent. Praxisnah.

Die Anforderungen an den Datenschutz sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen – insbesondere durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unternehmen, Praxen, Kanzleien, Behörden und auch IT-Dienstleister selbst benötigen häufig einen externen Datenschutzbeauftragten, der rechtliche Anforderungen mit technischer Realitätverbinden kann.

✅ Datenschutz, der nicht nur auf dem Papier existiert

ALEX-IT bietet über ein bewährtes Partnernetzwerk die Möglichkeit, externe Datenschutzbeauftragte zu benennen, die über tiefes juristisches Know-how UND IT-Kompetenz verfügen – insbesondere:

  • Volljuristen mit Spezialisierung im IT- und Datenschutzrecht
  • Praktische Erfahrung mit technischen Schutzmaßnahmen (z. B. Netzwerksicherheit, E-Mail-Verschlüsselung, Firewalls)
  • Erstellung und Pflege von:
    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
    • Technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM)
    • Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
    • Löschkonzepten, Einwilligungsvorlagen u.v.m.
  • Beratung bei AV-Verträgen, Dienstleisterprüfung, Cloud-Diensten
  • Unterstützung bei Anfragen von Betroffenen und Behörden

🛡️ Technischer Datenschutz ist unser Fundament

Viele Datenschutzbeauftragte agieren rein juristisch. Unsere Partner jedoch denken aus der IT-Praxis heraus. Denn Datenschutz beginnt nicht bei der Paragraphenzählerei, sondern bei:

  • sicheren Netzwerken
  • Zugriffskontrolle auf Systemebene
  • Verschlüsselung & Backup-Konzepten
  • rollenbasierter Rechtevergabe
  • richtiger Softwareauswahl

ALEX-IT sorgt dafür, dass Datenschutz auch technisch funktioniert – nicht nur formal.

🤝 Warum ALEX-IT?

  • Langjährige Erfahrung mit Behörden, Kanzleien, Arztpraxen und Unternehmen
  • Persönliche Ansprechpartner – keine anonyme Datenschutz-„Hotline“
  • Kombination aus technischem Sachverstand und rechtlicher Präzision
  • Transparente Kosten, keine überhöhten Pauschalen

📌 Pflichten & Schwellenwerte

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist verpflichtend, wenn:

  • mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten
  • eine Videoüberwachung im Einsatz ist
  • besondere Datenarten verarbeitet werden (Gesundheit, Religion, etc.)
  • die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt

→ Bußgelder bei Verstößen können bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes betragen!

📬 Jetzt anfragen

Unverbindliche Erstberatung möglich – verschwiegen, fachlich fundiert, lösungsorientiert.
📧  info@alex-it-service.de
Oder direkt über unser Kontaktformular