Rechtssicher. IT-kompetent. Praxisnah.
Die Anforderungen an den Datenschutz sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen – insbesondere durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unternehmen, Praxen, Kanzleien, Behörden und auch IT-Dienstleister selbst benötigen häufig einen externen Datenschutzbeauftragten, der rechtliche Anforderungen mit technischer Realitätverbinden kann.
✅ Datenschutz, der nicht nur auf dem Papier existiert
ALEX-IT bietet über ein bewährtes Partnernetzwerk die Möglichkeit, externe Datenschutzbeauftragte zu benennen, die über tiefes juristisches Know-how UND IT-Kompetenz verfügen – insbesondere:
- Volljuristen mit Spezialisierung im IT- und Datenschutzrecht
- Praktische Erfahrung mit technischen Schutzmaßnahmen (z. B. Netzwerksicherheit, E-Mail-Verschlüsselung, Firewalls)
- Erstellung und Pflege von:
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM)
- Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
- Löschkonzepten, Einwilligungsvorlagen u.v.m.
- Beratung bei AV-Verträgen, Dienstleisterprüfung, Cloud-Diensten
- Unterstützung bei Anfragen von Betroffenen und Behörden
🛡️ Technischer Datenschutz ist unser Fundament
Viele Datenschutzbeauftragte agieren rein juristisch. Unsere Partner jedoch denken aus der IT-Praxis heraus. Denn Datenschutz beginnt nicht bei der Paragraphenzählerei, sondern bei:
- sicheren Netzwerken
- Zugriffskontrolle auf Systemebene
- Verschlüsselung & Backup-Konzepten
- rollenbasierter Rechtevergabe
- richtiger Softwareauswahl
ALEX-IT sorgt dafür, dass Datenschutz auch technisch funktioniert – nicht nur formal.
🤝 Warum ALEX-IT?
- Langjährige Erfahrung mit Behörden, Kanzleien, Arztpraxen und Unternehmen
- Persönliche Ansprechpartner – keine anonyme Datenschutz-„Hotline“
- Kombination aus technischem Sachverstand und rechtlicher Präzision
- Transparente Kosten, keine überhöhten Pauschalen
📌 Pflichten & Schwellenwerte
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist verpflichtend, wenn:
- mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten
- eine Videoüberwachung im Einsatz ist
- besondere Datenarten verarbeitet werden (Gesundheit, Religion, etc.)
- die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt
→ Bußgelder bei Verstößen können bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes betragen!
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Unverbindliche Erstberatung möglich – verschwiegen, fachlich fundiert, lösungsorientiert.
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